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Andrea WECHSLER

Andrea WECHSLER

PPE (European People's Party)
Christlich Demokratische Union Deutschlands

Political Group Memberships

Current PPE European People's Party
Jul 2024 – Feb 2026 (341 votes)

Group Alignment

How often this MEP votes with their political group majority.

96.7%
Loyalty Rate
322
loyal votes
11
rebellious votes
Aligned Independent

Rebel Subjects

Topics where this MEP most often breaks with their political group.

Citizen's rights 1 rebellious vote
Fundamental rights in the EU, Charter 1 rebellious vote
Social policy, social charter and protocol 1 rebellious vote

Procedures

8 votes
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Written Explanations

Written explanations of vote submitted after plenary sessions.

All explanations →
2 explanations
12 Feb 2026 For DE
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Recommendation to the Council on EU priorities for the 70th session of the UN Commission on the Status of Women

Am 12. Februar 2026 hat das Europäische Parlament eine Empfehlung an den Rat zu den EU-Prioritäten für die 70. Sitzung der UN-Kommission zur Rechtsstellung der Frau (CSW70) beschlossen. Der Text ist nicht-legislativ und rechtlich nicht bindend. Im Mittelpunkt stehen aus meiner Sicht zentrale Anliegen: Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt, Zugang zu Justiz und wirksame Unterstützungs- und Schutzstrukturen. Ein viel diskutierter Satz in Unterabsatz (y) zur Einbeziehung von Transfrauen war dabei nur ein Unterpunkt unter vielen. Er wurde nicht separat abgestimmt; zur Entscheidung stand ausschließlich der Gesamttext. Ich habe zunächst den Schutzgedanken und das außenpolitische Signal der EU im Rahmen der UN-CSW höher gewichtet als diese Einzelformulierung. Gleichzeitig nehme ich die Sorge ernst, dass einzelne Passagen eines nicht bindenden Textes politisch instrumentalisiert werden könnten. Deshalb habe ich mein Votum auf Enthaltung korrigiert.

17 Dec 2025 Against DE
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Resolution on the European citizens’ initiative entitled ‘My Voice, My Choice: For Safe and Accessible Abortion’

Die Resolution greift ein Thema auf, das viele Frauen unmittelbar betrifft. Gerade deshalb ist ein verantwortungsvoller und rechtssicherer Umgang erforderlich. Allerdings verfügt die Europäische Union über keine tragfähige Zuständigkeit zur Regelung nationaler Vorschriften zum Schwangerschaftsabbruch. Die vorliegenden Belange kann die Kommission nur dort sinnvoll adressieren, wo ein belastbarer EU-Rechtsrahmen besteht. Dies ist hier nicht gegeben. Auch der Versuch, über EU-Finanzierung faktisch Steuerungswirkungen zu entfalten, verlagert grundlegende rechtliche Entscheidungen in den Bereich der Mittelverwendung und unterläuft nationale demokratische Zuständigkeiten.